Adressen
Viele nützliche Informationen zu einem Namen, insbesondere zur Zulässigkeit eines Vornamens, erteilen in Deutschland zwei anerkannte Stellen:
Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS)
Spiegelgasse 13 .65183 Wiesbaden
Tel.: 0190 / 87 00 65
Fax: 0611 / 9 99 55 -30
E-Mail: sekr@gfds.de
Internet: www.gfds.de
Oft haben die Standesämter mit der Eintragung bestimmter Namen Schwierigkeiten. Dies ist vermehrt bei sehr ungewöhnlichen Namen oder bei Namen aus anderen Kulturkreisen der Fall.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache überprüft im Auftrag der Eltern oder Standesämter Vornamen und stellt eine kostenpflichtige Bestätigung (20 €) aus. Da die Gfds einer der zwei anerkannten Stellen in Deutschland ist, orientieren sich die Standesämter an deren Empfehlung.
Gesellschaft für Namenskunde (GfN)
Gabriele Rodriguez
Postanschrift: Augustusplatz 10-11 · 04109 Leipzig
Tel: 0900-1 / 88 77 35
Fax: 0341 / 97 37 497
E-Mail: rodrig@rz.uni-leipzig.de
Die Gesellschaft für Namensforschnug der Universität Leipzig gibt Auskünfte zu allen Namenarten, wobei die meisten Vor- und Familiennamen betreffen. Heute ist die GfN erste Adresse für Standesämter, Presse, Funk und Fernsehen sowie Privatpersonen
Es werden Empfehlungen, Bestätigungen und Entscheidungshilfen zur Vergabe und Beurkundung von Vornamen gegeben. Diese betreffen vor allem Schreibweise, Geschlecht, Aussprache, Anzahl, Herkunft und ursprüngliche Bedeutung der Vornamen.
Eine einfache Bestätigung zur Eintragungsfähigkeit eines Vornamens für das Standesamt oder eine Kurzauskunft zu einem Vornamen kostet ca. 20,- €.
Für Gutachten zu Vornamen und Namenurkunden wird eine Gebühr von 40,- € erhoben.
Das Forschungsfeld der GfN erstreckt sich auf Vor- und Familiennamen, aber auch auf Ortsnamen, Örtlichkeitsnamen, Flurnamen, Straßennamen und Gewässernamen.